Mietminderung bei Schimmel

Home: Schimmel in der Wohnung

Bei Amazon*:   Schimmelentferner Spray  |  Schimmelstop Farbe  |  Anti Schimmel Grundierung


Schimmelpilze

Schimmel entfernen

Feuchte Wände

Schimmel Messgeräte

Bautrockner

Hilft Wärmedämmung?

Gutachter

Schimmelpilzallergie

Mietminderung

Weitere Links

Home


Wer hat Recht?

Schimmel in der Mietwohnung ist ein Thema im Mietrecht, über das viel gestritten wird. Nicht selten kommt es zum Prozess. Die gute Nachricht für Mieter: Mietminderung bei Schimmel ist nach allgemeiner Rechtsprechung möglich, in Extremfällen bis 70 % und mehr. Vorausgesetzt, den Mieter trifft keine Schuld und er hat den Vermieter vorher informiert.

Mietminderung: Oft muß das Gericht entscheiden

Mietminderung bei Schimmel

Mietminderung bei Schimmel - lesen Sie hier:

Entschieden wird im Einzelfall

Die schlechte Nachricht für Bewohner einer Mietwohnung: Nicht selten führt die Mietminderung bei Schimmel zum Streit. Der Vermieter ist zwar zum Überlassen der Mietsache in einem "einwandfreien Zustand" verpflichtet (wozu auch Schimmel entfernen gehört); aber wo Mieter einen Baumangel oder feuchte Wände als Argumente anführen, kontern die Eigentümer nicht selten mit dem Vorwurf: Zu wenig gelüftet. Mieter und Vermieter sehen sich dann vor Gericht.

Spezialisierte Rechtsanwälte führen oft eine Mietminderungstabelle; allerdings kann nicht pauschalisiert werden. Wie stark der Schimmelbefall in der Wohnung zu bewerten ist, und wer letztlich die Verantwortung trägt, muss im Einzelfall entschieden werden.


Tags: Schimmelpilz Schimmelbeseitigung Schimmel in der Wohnung Raumtrockner Feuchtigkeit in der Wohnung Wand Keller Schimmel in Mietwohnung Fassadenverkleidung WDVS Altbausanierung Trocknungsgeräte Gesundheit Innendämmung Schimmelpilzallergie Symptome Schimmelexperte Schimmelsanierung Bad Schimmeltest Schlafzimmer Hausmittel Gebäudetrocknung Thermodetektor Test

Auslegungssache: Wohn- und Lebensgewohnheiten

Was "richtiges Lüften" ist, darüber gibt es nämlich wieder verschiedene Auffassungen. Kann einem berufstätigen Single zugemutet werden, den ganzen Tag über sein Fenster offen zu halten? Darf dem Mieter vorgeschrieben werden, wo die Möbel in der Wohnung zu platzieren sind, damit die Luft im Zimmer ausreichend zirkuliert? Ist das Aquarium oder die Hydrokultur schuld, wenn im Raum die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist? Kann vom Vermieter Schadenersatz gefordert werden, wenn der Schimmel sogar die Schrankrückwand befallen hat?

Tendenziell stärkt die aktuelle Rechtssprechung die Mieter und sieht die Beweislast beim Vermieter. Voraussetzung ist aber, dass sich der Mieter korrekt verhält. Falsches Wohnverhalten (zu wenig Heizen oder Lüften) kann definitv Schimmel in der Wohnung verursachen. Hier kann sich sogar die Frage nach einem Schadensersatz stellen.


Miete mindern: Die richtige Vorgehensweise

Zunächst muss der Mieter den Eigentümer schriftlich über den Schimmel in der Wohnung informieren - durch eine sogg. Mängelanzeige. Gleichzeitig kann der Mieter auch eine Frist setzen, innerhalb der sich der Wohnungseigentümer um die Schimmelbeseitigung kümmern soll, verbunden mit der Ankündigung einer Mietminderung, wenn dies nicht geschieht.

Wird eine Mietminderung bei Schimmel gemacht, so sollte der Mieter allerdings nicht eigenmächtig für Abhilfe sorgen. Schimmelsanierung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Erst wenn der Vermieter hier in Verzug ist, kann der Mieter selbst handeln. Im Extremfall kann der Mieter auch fristlos kündigen.

Für Mieter empfiehlt sich aber immer, rechtlichen Rat einzuholen oder sich zumindest bei einem Mieterverein kundig zu machen, bevor eine Mietminderung wegen Schimmel in Betracht gezogen wird.


Rechte und Pflichten gelten für beide Seiten

Weiterer Punkt: Eigentümer sind verpflichtet, im Falle von Modernisierungen (neue Fenster, Fassadendämmung etc.) den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen, so dass Lüftung und Heizung in einem "zumutbaren Umfang" den neuen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden können. Allerdings muss auch gesagt werden, dass Wohnungseigentümer oft vor dem Problem stehen, dass sie unliebsame Mieter nur schwer rauskriegen, selbst wenn diese eine Wohnung total vernachlässigen.


Das könnte auch interessieren:

Schimmelgutachten